Mikronationen

Mikronationen sind von Zwergstaaten klar zu unterscheiden, deren Staatsgebiet zwar extrem klein ist, die aber alle Merkmale eines echten Staates nach Völkerrecht aufweisen und von anderen Staaten anerkannt werden. Näherliegend wäre der Vergleich mit den atypischen Völkerrechtssubjekten Heiliger StuhlSouveräner Malteserorden oder Internationales Komitee vom Roten Kreuz, denen es ebenfalls an den Voraussetzungen zu einem Staat fehlt. Diese sind jedoch von allen oder zumindest einer Mehrheit der Staaten international anerkannt.

Problematischer ist die Unterscheidung zu Gebilden wie den stabilisierten De-facto-Regimes. Auch diese werden gar nicht oder nur von wenigen Staaten offiziell als Staat anerkannt, und das Vorliegen von Staatsmerkmalen ist in der Regel umstritten. Mikronationen verfügen in der Regel jedoch nicht annähernd über deren Größe und Bevölkerung oder sind zumindest nicht in der Lage, ein vergleichbares Maß an tatsächlicher Kontrolle (Staatsgewalt) auszuüben.

Das neue Gebilde beansprucht entweder ein völkerrechtlich unklares Gebiet oder behauptet die Unabhängigkeit durch Abspaltung aus einem bestehenden Staat. Charakteristisch für viele Mikronation-Projekte ist das Erklären von unbewohnten Inseln bzw. Atollen anderer anerkannter Staaten zum eigenen Staatsgebiet. Der Besitz eines Territoriums soll die Legitimität des Anspruchs als Staat unterstreichen. Aus demselben Grund haben die meisten Mikronationen eine Flagge, Nationalhymne oder auch Ehrenzeichen und geben Pässe, Briefmarken und Münzen heraus.

Einige Mikronationen, die territoriale Ansprüche erheben, haben damit größere Bekanntheit erlangt, wie z. B. die Hutt-River-Provinz (eine Farm in Western Australia, die sich von Australien für unabhängig und zu einem freien Fürstentum erklärt hat), die Freistadt Christiania bei Kopenhagen, Sealand (eine ehemalige Seefestung vor der britischen Südost-Küste in der Nordsee) oder die Conch Republic (Key West in Florida).

%d